Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten eines Strafverteidigers können auf zwei Arten geregelt werden:

  • nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung

Das RVG garantiert eine gesetzliche Mindestvergütung. In einer Vergütungsvereinbarung können jedoch höhere Anwaltskosten im Strafrecht festgelegt werden.

 

Wie rechne ich meine Tätigkeit als Strafverteidiger ab?

 

Die Höhe der Vergütung hängt vor allem vom Tatvorwurf ab.

Bei Vergehen rechne ich regelmäßig nach dem RVG ab.

Bei Verbrechen schließe ich mit meinen Mandanten eine Vergütungsvereinbarung, die ab 1.500 € beginnt.

 

 

Beispielrechnung nach dem RVG

 

Zur Orientierung ein Beispiel für die durchschnittlichen Kosten einer Strafverteidigung für ein Vergehen vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung am Amtsgericht mit einem Gerichtstag:

 

Grundgebühr: ca. 240 €

Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren: ca. 198 €

Verfahrensgebühr gerichtliches Verfahren: ca. 198 €

Terminsgebühr Hauptverhandlung: ca. 330 €

Auslagenpauschale 20 €

Gesamtkosten: rund 986 € (inkl. Auslagenpauschale)

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