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Strafverteidiger in Bayern
Ich übernehme das Strafverfahren – damit Sie den Kopf wieder frei bekommen.
Ob Strafanzeige, Festnahme, Vorladung oder Hausdurchsuchung – wer mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert ist, befindet sich in einer Ausnahmesituation. Sie haben bereits den entscheidenden ersten Schritt im Krisenmanagement gemacht: Sie informieren sich und holen sich rechtlichen Beistand.
Damit unterscheiden Sie sich von vielen anderen, die ohne anwaltliche Unterstützung Teil der Strafverfolgungsstatistik werden. Nutzen Sie diese Chance – handeln Sie jetzt!
Was macht eine Strafrechtskanzlei?
Ein Blick in die offizielle Verurteilungsstatistik hilft weiter. In einer Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik vom 27. Januar 2025 wurde gemeldet, dass im Jahr 2023 in Bayern insgesamt gegen 134.765 Personen ein Strafverfahren vor Gericht eingeleitet wurde.

Was viele Menschen nicht wissen: Die strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Viele Personen hätten eine Verfahrenseinstellung mit einem frühzeitigen Rechtsbeistand in Strafsachen schneller und kostengünstiger bekommen können.
Die Hauptarbeit von Schwert und Schild besteht darin, alle Möglichkeiten für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens auszuschöpfen.
Es kommt also nicht zur Anklage.
Natürlich können auch Strafverteidiger keine Wunder vollbringen. Wenn es zur Anklage kommt, dann wird in der Hauptverhandlung im Kampf um das Recht heftig gestritten.
Das ist auch ein Kampf ums Geld. Meistens geht es um eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft will eine möglichst hohe Strafe. Der Angeklagte will eine möglichst niedrige Strafe. Das Geicht hat einen Spielraum von 5 bis 360 Tagessätzen.
Wenn Sie 1.500 € netto monatlich verdienen, dann beträgt Ihr Tagessatz 50 €. Wer zu einer Strafe von 180 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt wird, zahlt 9.000 €. Das muss nicht sein. Kämpfen Sie vor Gericht mit einem Profi an Ihrer Seite dagegen an.
Vertrauen Sie auf Schwert und Schild!
Sie und ich. Wir bilden ein Team.
Unser Ziel: Ihre Rechte sichern, das Verfahren in die richtige Richtung lenken und Ihre Zukunft schützen.
Strafverteidigung heißt nicht nur juristische Arbeit. Sie bedeutet, dass Sie sich wieder auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Familie, Ihre Arbeit, Ihre Lebensplanung. Ich übernehme Ihre Verteidigung – damit Sie sich um Ihr Leben kümmern können.
Kontaktieren Sie mich und wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte. Auf Wunsch erhalten Sie die persönliche Beratung vollständig digital und müssen nicht ins Büro.
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Mario Jagar
Rechtsanwalt
Schwert & Schild ermöglicht eine effektive Strafverteidigung für alle Menschen in Bayern. Dieses Bundesland hatte schon immer die eifrigsten Ermittlungsbehörden. Deswegen braucht es den härtesten Strafverteidiger.
Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an: 0174/8559976
Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise, führen Vernehmungen durch und treffen erste rechtliche Bewertungen. Viele Betroffene wissen zu diesem Zeitpunkt nicht, dass bereits gegen sie ermittelt wird – bis plötzlich eine Vorladung oder Hausdurchsuchung erfolgt.
In dieser Phase gilt: Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Eine unbedachte Aussage kann Ihr gesamtes Verfahren beeinflussen – im schlimmsten Fall zu Anklage oder Strafbefehl führen.
Als Strafverteidiger übernehme ich frühzeitig die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantrage Akteneinsicht und entwickle mit Ihnen eine Strategie.
Je früher Sie anwaltlich vertreten sind, desto mehr Einfluss haben wir auf den Verlauf des Verfahrens. Ziel ist es, das Ermittlungsverfahren zu beenden, bevor es zur Anklage kommt.
Mehr über das Ermittlungsverfahren erfahren Sie hier.

Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung ist der entscheidende Moment im Strafverfahren. Hier wird über Freispruch oder Verurteilung entschieden. Der gesamte Fall wird vor dem Gericht mündlich verhandelt – Beweise werden vorgetragen, Zeugen gehört, Abläufe rekonstruiert. Das Gericht muss sich ein unmittelbares Bild von der Beweislage machen.
In dieser Phase entfaltet sich der eigentliche Kampf ums Recht. Staatsanwaltschaft und Verteidigung vertreten ihre Standpunkte, stellen Anträge, prüfen Beweise und stellen Fragen. Es geht nicht nur um juristische Argumente, sondern auch um strategisches Vorgehen und präzise Kommunikation. Für Sie als Angeklagten ist das eine hoch belastende, aber auch entscheidende Situation.
Als Strafverteidiger bereite ich Sie auf die Hauptverhandlung umfassend vor – sowohl inhaltlich als auch psychologisch. Ich analysiere die Akten, bewerte die Beweislage und entwickle eine klare Verteidigungslinie. In der Verhandlung selbst vertrete ich Sie aktiv, wachsam und mit Nachdruck.
Ziel ist immer ein faires Verfahren und das bestmögliche Ergebnis – ob Freispruch, Einstellung oder eine maßvolle Strafe. Denn in der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob Sie gehört, verstanden und gerecht behandelt werden.
Mehr über Ablauf und Bedeutung der Hauptverhandlung erfahren Sie hier.

Betäubungsmittel
BtMG, MtMVV, CanG, NpSG, GÜG – der Gesetzgeber hat keine Gelegenheit ausgelassen, um den Umgang mit Betäubungsmitteln umfassend zu regulieren. Ob Cannabis, Kokain, Ecstasy oder verschreibungspflichtige Medikamente: Besitz, Erwerb, Handel, Einfuhr oder Abgabe können strafbar sein – und werden streng verfolgt.
Je nach Substanz, Menge und Vorstrafen drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und fast immer der Führerscheinentzug. In Bayern sind Hausdurchsuchungen selbst bei geringen Mengen keine Seltenheit.
Ich verteidige Sie entschlossen bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Als Strafverteidiger vertrete ich Mandanten vom einfachen Besitz bis hin zu umfangreichen Anklagen wegen Drogenhandel oder Einfuhr. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu schützen. Auch bei Betäubungsmitteldelikten gilt der Grundsatz: Nichts ist in Stein gemeißelt.
Mehr dazu finden Sie hier.

Körperverletzung
§ 223 StGB – Körperverletzung
§ 224 StGB – Gefährliche Körperverletzung
§ 226 StGB – Schwere Körperverletzung
§ 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung
Schon eine Ohrfeige kann ausreichen, um ein Strafverfahren wegen Körperverletzung auszulösen. Die klassische „bayerische Watschn“ fällt ebenso darunter wie die Herbeiführung eines Rauschzustands – das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt (Beschluss vom 18.02.2021 – 4 StR 473/20).
Viele Betroffene wissen nicht, wie schnell aus einem Streit, einer Schubserei oder einem körperlichen Gerangel eine ernsthafte Strafsache werden kann. Wer sich körperlich verteidigt oder emotional überreagiert, steht oft plötzlich als Beschuldigter da – mit drohender Geld- oder Freiheitsstrafe.
Ich helfe Ihnen, die Eskalation zu stoppen, bevor sie zu einem dauerhaften Problem wird. Ob Aussageverhalten, Notwehrargumentation oder taktischer Umgang mit der Gegenseite – ich entwickle mit Ihnen eine realistische Verteidigung, die zur Situation passt. Mein Ziel ist nicht nur ein juristisch gutes Ergebnis, sondern auch, dass Sie schnell wieder zur Ruhe kommen können. Denn: Nicht jede Schubserei oder Auseinandersetzung gehört vor Gericht.

Betrug
"Das war Betrug!"
Wenn ich jedes Mal ein Sandkorn bekommen würde, wenn ich das höre, hätte ich inzwischen eine Wüste vor mir.
Menschen fühlen sich schnell betrogen. Doch nicht jede Unstimmigkeit, jeder enttäuschte Vertragspartner oder jede Streitigkeit ist strafrechtlich relevant.
Eine Straftat nach § 263 StGB liegt nur dann vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: eine Täuschungshandlung, ein dadurch ausgelöster Irrtum, eine daraufhin erfolgte Vermögensverfügung – und ein konkreter Vermögensschaden. Fehlt auch nur eines davon, liegt kein Betrug im strafrechtlichen Sinne vor.
In der Praxis werden Betrugsvorwürfe oft vorschnell erhoben – zum Beispiel bei unbezahlten Rechnungen, Vertragsstreitigkeiten oder Missverständnissen im Geschäftsverkehr. Gerade im wirtschaftlichen Umfeld sind die Übergänge zwischen Zivilrecht und Strafrecht fließend.
Ich prüfe für Sie, ob der Tatvorwurf überhaupt Substanz hat – und ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Viele Betrugsverfahren lassen sich bereits im Ermittlungsstadium entschärfen. Dabei zählt nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch Strategie, Verhandlungsgeschick und das richtige Verhalten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.

Verkehrsdelikte
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Glas zu viel, ein falscher Impuls am Steuer – und plötzlich geht es nicht mehr um ein Bußgeld, sondern um ein Strafverfahren. Verkehrsdelikte wie Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) oder der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG) ziehen teils empfindliche Konsequenzen nach sich.
Ein Verstoß gegen § 316 StGB – also Trunkenheit im Verkehr – führt in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zu einer Sperrfrist für die Neuerteilung. Besonders hart trifft das Menschen im ländlichen Raum, wo der Führerschein für Arbeit, Familie und Alltag unverzichtbar ist.
Auch wer ohne Haftpflichtversicherung fährt oder allein mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, riskiert eine Strafanzeige – selbst ohne Unfall.
Einmal nicht aufgepasst – und plötzlich steht mehr auf dem Spiel als nur ein Bußgeld. Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten entwickeln oft eine eigene Dynamik. Ich sorge dafür, dass daraus kein Dauerschaden entsteht – weder für Ihre Freiheit noch für Ihre Mobilität.

Pflichtverteidiger in München
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz eine Verteidigung durch einen Pflichtverteidiger vor. Bei drohender Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft oder Anklage wegen eines Verbrechens greift die sogenannte notwendige Verteidigung (§ 140 StPO).
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt – doch Sie können selbst eine Verteidigerin oder einen Verteidiger vorschlagen. Wird frühzeitig ein Antrag gestellt, berücksichtigt das Gericht in der Regel Ihre Wahl. So behalten Sie Einfluss auf Ihre Verteidigung.
Ich übernehme die Pflichtverteidigung mit der gleichen Sorgfalt wie Wahlmandate – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger bin ich regelmäßig in Verfahren tätig, bei denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vorgeschrieben ist.
Mehr zum Thema der notwendigen Verteidigung finden Sie hier.