Wie sollte ich mich Verhalten?
- Bitte geben Sie kein Geständnis ab.
- Notieren Sie sich jetzt die Kontaktdaten des Strafverteidigers:
- 0174 8559976
- email@jurist.bayern
- https://jurist.bayern
- Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.
- Beschuldigen Sie nicht einfach irgendeine andere Person. Das ist nach § 164 StGB strafbar. Besser ist es, einfach zu schweigen.
- Bereiten Sie sich auf die Kosten vor. Sie haben viel mehr zu verlieren, als Ihnen bewusst ist.
- Im Falle einer Körperverletzung drohen Schadensersatzansprüche des angeblich Geschädigten (und seiner Versicherung!)
- Der Arbeitgeber könnte versuchen den Arbeitsvertrag zu kündigen. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, dann müssen Sie sofort zu einem Anwalt. Sie können nur innerhalb einer sehr kurzen Frist beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung vorgehen.
- Vorsicht Falle: Im Zusammenhang mit Drogen ist die Fahrerlaubnis auch dann in Gefahr, wenn die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten "vom Haken" lässt. Es kommt also die nächste Behörde und möchte die Fahrerlaubnis entziehen. Hier zum Nachlesen eine Entscheidung: VGH München, Beschluss vom 09.09.2022 – 11 CS 22.1504. Damit sind wir wieder bei Tipp Nr. 1. Geben Sie nicht einfach ein Geständnis ab.