In Fällen der Alltagskriminalität – etwa bei Vorwürfen wie Diebstahl, Schwarzfahren, einfacher Körperverletzung oder dem Besitz geringer Mengen Betäubungsmittel – rechne ich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Diese Form der Abrechnung ist für Mandanten meist die günstigste und planbarste Variante. Die Gebühren richten sich nach festen gesetzlichen Rahmenvorgaben.
Am anderen Ende der Skala steht die Abrechnung nach Zeitaufwand. Diese erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes und kommt vor allem bei umfangreichen Verfahren oder bei der Verteidigung in der Untersuchungshaft zum Einsatz.
Als mittlere Lösung biete ich in geeigneten Fällen Pauschalhonorare an. Dabei wird im Vorfeld ein fester Betrag für einen bestimmten Verfahrensabschnitt vereinbart – etwa für die Verteidigung im Hauptverfahren. Das sorgt für volle Kostentransparenz.
Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.
Welche Abrechnungsform in Ihrem Fall sinnvoll ist, kläre ich mit Ihnen persönlich.
Bei Alltagskriminalität ist es im Ermittlungsverfahren – also bevor Anklage erhoben wird – besonders sinnvoll, einen Strafverteidiger einzuschalten. Hier können entscheidende Weichen gestellt werden: für eine Einstellung, eine Entlastung oder zumindest eine Verfahrensverkürzung.
Ich rechne in diesen Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG) ab. Das bietet Ihnen eine verlässliche, gesetzlich geregelte Grundlage.
Für typische Fälle im Ermittlungsverfahren liegen die durchschnittlichen Kosten bei etwa 450 €.
Kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens, belaufen sich die Gesamtkosten meist auf rund 600 €.
Wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, dann liegen die Kosten bei insgesamt ca. 750 €.
Die frühe Beauftragung eines Strafverteidigers ist damit nicht nur strategisch klug – sondern in vielen Fällen auch finanziell sinnvoll.
Nicht jeder Mandant kommt frühzeitig zu mir – manche melden sich erst, wenn die Anklageschrift bereits vorliegt. Das ist zwar spät, aber keineswegs zu spät für eine wirksame Strafverteidigung.
In solchen Fällen biete ich häufig eine Pauschalvereinbarung an. Das bedeutet: Wir vereinbaren gemeinsam einen festen Betrag für die Verteidigung im anstehenden Hauptverfahren. In Fällen der Alltagskriminalität können Sie mit Kosten zwischen 1.500 € bis ca. 3.000 € rechnen. Das ist abhängig von der Anzahl der Verhandlungstage.
Mit einer Pauschalhonorar-Lösung ermögliche ich eine überschaubare, planbare Finanzierung. Ziel ist es, auch in schwierigen Lagen handlungsfähig zu bleiben – juristisch und finanziell.
In besonders komplexen oder zeitintensiven Verfahren rechne ich nach einem individuell vereinbarten Zeithonorar ab. Das gilt vor allem bei Strafsachen mit Untersuchungshaft oder Verfahren mit sehr hohem Vorbereitungs- und Abstimmungsaufwand. Das sind Fälle jenseits der Alltagskriminalität.
Diese Mandate erfordern häufig:
umfangreiche Aktenarbeit,
regelmäßige Termine in der Justizvollzugsanstalt,
schnelle Reaktionen auf gerichtliche Maßnahmen,
und intensive strategische Vorbereitung der mehrere Tage andauernden Hauptverhandlung.
Solche Verfahren sind sehr aufwendig. Daher kann ich sie nur in begrenztem Umfang annehmen. Wo ich ein solches Mandat übernehme, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines transparenten Stundenhonorars, das wir individuell im Vorfeld vereinbaren.
Neben den Anwaltskosten können im Verlauf eines Strafverfahrens weitere Kosten entstehen. Diese hängen stark vom konkreten Verlauf des Verfahrens ab und werden – soweit möglich – im Vorfeld mit Ihnen besprochen.
Typische zusätzliche Kosten sind zum Beispiel:
Zahlung einer Geldauflage bei Einstellung nach § 153a StPO
Diese Zahlung wird an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse geleistet und ist häufig Voraussetzung dafür, dass das Verfahren ohne Urteil eingestellt wird.
Kosten für einen Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a StGB
Ein gelungener Täter-Opfer-Ausgleich kann sich strafmildernd oder einstellungsfördernd auswirken.
Gerichtskosten oder Verfahrenskosten bei Verurteilung
Im Falle einer Verurteilung setzt das Gericht weitere Kosten fest.
Diese Positionen sollten von Anfang an mitgedacht werden – insbesondere bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Gesamtbelastung.
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